Gerade Selbstständige stehen bei der Krankenversicherung vor der Wahl: Soll ich auf die gesetzliche Krankenversicherung setzen oder doch die PKV wählen? Dies liegt an der Tatsache, dass sie nicht versicherungspflichtig sind. Welche der beiden Optionen die interessantere ist, wird neben den Leistungen vor allem auch durch die jeweiligen Kosten bestimmt. Doch wie berechnen sich die Beiträge in der GKV und der privaten Krankenversicherung? Wir schauen uns das näher an und zeigen selbstständigen Versicherten die besten Möglichkeiten auf.

Wie setzen sich die Beiträge der GKV zusammen?

Wer als Selbstständiger freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, zahlt einen Beitrag, der vom Einkommen abhängt. Dieser liegt aktuell bei 14,6% (14,0% ohne Krankengeld-Anspruch) des zu versteuernden Einkommens plus einem Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell erheben kann. Im Durchschnitt macht dieser bei 1,3% aus, so dass eine Gesamtbelastung von 15,3%-15,9% entsteht. Bei einem Einkommen von 3.000 Euro pro Monat sähe der Beitrag also so aus:

  • Allgemeiner Beitragssatz der Krankenkassen (14%): 420 Euro
  • Zusatzbeitrag der Krankenkassen (1,3%):                   39 Euro
  • Monatsbeitrag der Krankenkassen:                   459 Euro

Da in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch auch noch ein Pflegeversicherungsbeitrag hinzukommt, müssten gesetzlich Versicherte noch einmal bis zu 3,4% (kinderlose ab 23 Jahren) des Einkommens hinzurechnen. Damit läge der Beitrag bei bis zu 561 Euro.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)?

Es gibt zudem eine Beitragsbemessungsgrenze von 58.050 Euro pro Jahr. Darüber hinaus werden von den Krankenkassen keine Beiträge mehr berechnet. Somit ergibt sich ein Höchstbetrag von 837 Euro plus individuellem Kassenbeitrag. (Quelle: Krankenversicherung.net)

Welche konkreten Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich im Regelfall an der medizinischen Notwendigkeit. Der Leistungskatalog ist dabei mehr ein rechtlicher Rahmen. Grundsätzlich haben Versicherte einen Anspruch auf eine ausreichende und bedarfsgerechte Behandlung, die dem anerkannten Standard der medizinischen Wissenschaft entspricht. Das ergibt vor allem folgende Leistungen der Krankenkassen:

  • Standardimpfungen
  • Kontrolluntersuchungen
  • Behandlung von Krankheiten und Unfällen
  • Behandlungen bei Haus- und Fachärzten (sofern nicht reine Privatpraxen)
  • Behandlungen in Krankenhäusern (sofern nicht reine Privatkliniken)
  • Medikamente (mit 10% Zuzahlung – höchstens 10 Euro, mindestens 5 Euro)
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Zahnbehandlungen (entsprechend dem medizinisch Notwendigem)
  • Zahnersatz (nur anteilig zwischen 50 und 60% der Basisbehandlung)
  • Kuren
  • Psychotherapie

Wer Extrawünsche in Bezug auf die Leistungen hat, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt, kann dies über eine Zusatzversicherung erreichen. In Bereich der Zusatzversicherung existieren verschiedene Möglichkeiten:

  • Kranken-Zusatzversicherung (Privatpatient in Arztpraxen)
  • Zahnzusatzversicherung (bessere Leistungen beim Zahnersatz, professionelle Zahnreinigung)
  • Krankenhaus-Zusatzversicherung (Behandlung durch Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer)
  • Krankentagegeld-Versicherung

Die richtige Krankenversicherung für Selbstständige – PKV oder GKV?

In Deutschland können Selbstständige auch auf die gesetzlichen Krankenkassen verzichten und eine private Krankenversicherung wählen. Hier berechnen sich die Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach den gewählten Leistungen und einigen weiteren Faktoren:

  • Alter des Versicherten
  • Vorerkrankungen
  • Beruf
  • Gewählte Selbstbeteiligung
  • Allgemeiner Gesundheitszustand

Im Gegensatz zu den Krankenkassen versuchen Anbieter einer privaten Krankenversicherung, die möglichen Kosten durch einen Versicherten zu berechnen und kalkulieren auf dieser Basis die Beiträge.

In vielen Fällen ist die private Krankenversicherung also die günstigere Lösung für Versicherte. Dies gilt umso mehr, je höher das Einkommen ausfällt. Wer also jung ist und keine Vorerkrankungen aufweist, fährt als Selbstständiger in der privaten Krankenversicherung oft besser. Bei niedrigem Einkommen kann jedoch auch die GKV eine gute Lösung darstellen, da sich so die Kosten im Alter besser kontrollieren lassen.

Warum verändert sich mein Beitrag in der privaten Krankenversicherung?

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen hängen die Beiträge der privaten Krankenversicherung nicht mit dem Einkommen der Versicherten zusammen. Trotzdem können auch eine private Versicherung die Beiträge erhöhen. Eine solche Beitragsanpassung geschieht vor allem, wenn sich die Kosten aufgrund von in Anspruch genommenen Leistungen signifikant erhöht haben (mindestens 10%).

Die Versicherung muss die Prämienerhöhung jedoch stets ausreichend begründen, da sie ansonsten rechtlich unwirksam sein könnte. So ist es beispielsweise nicht zulässig, automatisch aufgrund des fortschreitenden Alters eines Versicherten die Prämie für die private Krankenversicherung zu erhöhen.

Ist eine Rückkehr aus der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Gerade im Alter müssen privat Versicherte häufig recht hohe Prämien bezahlen. Dies liegt an der Tatsache, dass die Krankheitskosten steigen und die Versicherung die Tarife entsprechend anpasst. Für viele Versicherte stellt sich dann die Frage, ob eine Rückkehr zu den gesetzlichen Krankenkassen in solchen Fällen nicht die bessere Lösung wäre.

Finanziell lohnt sich dies häufig, da das eigene Einkommen im Alter normalerweise sinkt. Doch der Gesetzgeber hat hier einige Hürden eingebaut, um zu verhindern, dass Versicherte nur dann zu den Krankenkassen zurückkehren, wenn es für sie teuer wird.

Nur in diesen Fällen ist ein Wechsel möglich:

  • Wechsel aus der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis (Hauptjob)
  • Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (aktuell: 64.350 Euro pro Jahr)
  • Arbeitslosigkeit

Diese Möglichkeiten existieren jedoch nicht für Personen, die bereits 55 Jahre oder älter sind. Für diese hat der Gesetzgeber die Rückkehr in die gesetzlichen Krankenkassen stark eingeschränkt. Wer nur noch als Minijobber tätig ist oder sozialversicherungspflichtig nicht mehr als 553,33 Euro pro Monat verdient, kann eventuell über die Familienversicherung des Ehepartners wieder zurück zu den gesetzlichen Krankenkassen.

Selbstständige sollten bei der Krankenversicherung genau hinschauen

Wer als Selbstständiger die eigene Krankenversicherung plant, kann entweder bei seiner Krankenkasse bleiben oder in die PKV wechseln. Bei hohem Einkommen und gutem Gesundheitszustand ist die private Krankenversicherung eine günstige und elegante Lösung. Mit geringerem Einkommen oder Vorerkrankungen können sich jedoch auch die gesetzlichen Krankenkassen lohnen. Hier sollten Selbstständige vorher genau kalkulieren.

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